Pilz Honorar-Mahnservice:
für Berufshaftpflichtversicherungskunden der Versicherungs-Programme Uwe Th. Pilz GmbH über die kostenlose Möglichkeit, fällige, nicht bezahlte Honorarforderungen durch Schreiben eines Fachrechtsanwaltes bei Ihren Auftraggebern „anmahnen“ zu lassen
Hiermit sagt Ihnen die Versicherungs-Programme Uwe Th. Pilz GmbH für das Jahr 2012 zu, dass Sie als unser Berufshaftpflichtversicherungskunde, egal bei welcher Versicherungsgesellschaft Sie Ihren Berufshaftpflichtversicherungsvertrag über uns vereinbart haben,
kostenlos
zu allen fälligen und unbezahlten
- Honorarforderungen an Auftraggeber (über 2.000 € Nominalwert)
vom:
- Rechtsanwalt Dr. Norbert Küper
0163-2874857 030-31517658 Bismarckstraße 99, 10625 Berlin n.kueper@dr-kueper.de
auf dessen Briefbogen an Ihre Auftraggeber veranlassen können.
Herr Dr. Küper ist ehemaliger Hauptgeschäftsführer des AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. und ehemaliger Verwaltungsrichter.
Erfahrungsgemäß helfen solche Schreiben oftmals, Auftraggeber zu „motivieren“, fällige Honorarzahlungen an Sie doch zu veranlassen.
Die Bearbeitung von Einwendungen und weitere Schritte (wie z.B. die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens) werden von Herrn Dr. Küper über diesen Service nicht erbracht. Eine weitere (kostenpflichtige) Mandatierung von Herrn Dr. Küper ist dann ggf. separat von Ihnen vorzunehmen.
Bitte nehmen Sie dieses Zertifikat zu Ihren Berufshaftpflichtunterlagen und nennen am Anfang der telefonischen Kontaktaufnahme Ihre Versicherungsnummer der Berufshaftpflicht.t.
Gerhard F. Embser Martin Wagner
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